Befreiung von der Trichinenuntersuchungsgebühr bei Schwarzwild bei Teilnahme der am bayernweiten Monitoring „Afrikanische Schweinepest“

An die Vorstandschaft der Jagdgruppe Bad Aibling e.V., BJV Kreisgruppe Wasserburg e.V. und Jägervereinigung Rosenheim e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab sofort verzichtet der Landkreis Rosenheim bis auf weiteres auf die Erhebung der Trichinenuntersuchungsgebühr beim Schwarzwild (8,70 €), wenn der Jäger jeweils auch am bayernweiten ASP-Monitoring teilnimmt. Damit soll ein gewisser finanzieller Ausgleich und eine Honorierung der Jäger an der Bekämpfung der Ausbreitung der ASP geschaffen werden.
Dies betrifft sowohl die Fälle, bei denen der amtliche Tierarzt die Trichinenprobe vor Ort selbst entnimmt, als auch die direkte Abgabe von Trichinenproben bei der Trichinenuntersuchungsstelle durch Jäger, welche eine Genehmigung der Trichinenprobeentnahme besitzen,

Der Jäger kann die Blutprobe mit entsprechendem Antrag (siehe Anlage) bei folgenden Stellen abgeben:
1. Veterinäramt
2. Trichinenuntersuchungsstelle (TUS)
3. Amtl. Tierarzt, der die Trichinenprobe selbst nimmt.

Dabei ist jeweils folgendes zu beachten:

Zu 1.: Das Veterinäramt gibt dem Jäger eine Kopie des bestätigten Untersuchungsantrages als Nachweis für die Gebührenbefreiung bei der TUS mit.
Zu 2. Die TUS nimmt die Blutprobe und den Antrag entgegen
Zu 3. Der probennehmende (Trichinenuntersuchung) amtliche Tierarzt liefert die Blutprobe und Antrag zusammen mit der Trichinenprobe bei der TUS ab.

Anmerkungen:
· Die Gebühr für eine Trichinenprobeuntersuchung beim Wildschein ohne Teilnahme am ASP-Monitoring beträgt weiterhin 8,70 €
· Die Probenahmesets (Blutröhrchen, Antragsformular) für die Jäger sind beim Veterinäramt erhältlich und wurden auch an die Kreisverbände der Jäger verteilt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich oder auch beim Veterinäramt an Fr. Dr. Wieland (NSt. 6323) wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Wältl
Landratsamt Rosenheim Tel.: 08031/392-6154
Gesundheits- und Veterinärwesen, Fax: 08031/392-9 6154
Gaststättenrecht, Heimaufsicht
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